
Fremde Fehler beurteilen wir als Staatsanwälte, die eigenen als Verteidiger.
Bedeutung
Der Spruch beschreibt eine menschliche Doppelmoral beim Umgang mit Fehlern: Die Fehler anderer verfolgen wir mit der Schärfe eines Staatsanwalts, unsere eigenen verteidigen wir mit der Energie eines Anwalts. Das ist eine treffende juristische Metapher für Selbstgerechtigkeit und Mangel an Selbstreflexion. Beide Haltungen – die anklagende und die verteidigende – sind übertrieben und verzerrend. Das Bild ist präzise: Als Staatsanwalt zählen wir die Schuld anderer gnadenlos auf, als Verteidiger relativieren wir unsere eigene mit allen Mitteln. Wer sich beides bewusst macht, wird fairer.
Verwendung
Passt als pointiertes Zitat in Texten über Gerechtigkeit, Selbstreflexion und Empathie. Auch geeignet als Gesprächsauftakt in Diskussionen über Fairness im Miteinander oder als persönliche Erinnerung an jemanden, der andere zu streng beurteilt und sich selbst zu milde. Geeignet als Einstieg für ehrliche Gespräche über Gerechtigkeit oder als persönliche Reflexion über den eigenen Umgang mit Fehlereinschätzungen.
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